Durch die Teilhabeleistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrer Freizeit mit Anderen gemeinsam ihren Hobbies nachzugehen. Dies ist besonders gut in organisierten Gemeinschaften zu realisieren. Aus diesem Grund kann der Mitgliedsbeitrag für unsere Vereinsmitgliedschaft aus den Teilhabeleistungen bezuschusst werden (max. 180 Euro/Jahr).
Wer hat Anspruch?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst oder deren Eltern eine der folgenden Leistungen erhalten, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes:
– Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II vom Jobcenter Wuppertal
– Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII vom Sozialamt der Stadt Wuppertal
– Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII vom Sozialamt der Stadt Wuppertal
– Hilfen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes » Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz » Kinderzuschlag von der Familienkasse
Wo stelle ich den Antrag?
Den Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt.
Bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Familienzuschlag:
Sozialamt, Fachbereich Finanzielle Hilfen
Friedrich-Engels-Allee 76
42285 Wuppertal
Telefon: 0202 563 0
Bei Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes:
Ressort Zuwanderung und Integration
Fachbereich Wirtschaftliche Hilfen
Friedrich-Engels-Allee 28
42103 Wuppertal
Telefon: 0202 563 4621
Bei Leistungen des Jobcenters (ALG II):
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Geschäftsstelle des Jobcenters (www.jobcenter.wuppertal.de).
Wie stelle ich den Antrag, was muss ich beachten?
Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen. Sollte Ihr Kind bereits Vereinsmitglied sein, senden die den vorausgefüllten Antrag bitte an unser Postfach
SSC Hellas Wuppertal e.V.von 1891
Postfach 130442
42031 Wuppertal
Sollte Ihr Kind noch kein Vereinsmitglied sein, fügen Sie bitte einen Mitgliedsantrag bei.
Wir bestätigen die Leistung anschließend und leiten den Antrag weiter.
Wann kriege ich die Leistung?
Das zuständige Amt, überweist die Leistung an den Leistungsträger, in diesem Fall also an uns. Den von Ihnen gezahlten Mitgliedsbeitrag bezahlen wir dann umgehend an Sie zurück. Bitte beachten Sie, dass es einige Zeit dauern kann, bis wir die Leistungen vom Amt erhalten haben. Erst danach können wir Ihren Beitrag erstatten.